Rechtsprechung
VG Schwerin, 23.07.2002 - 13 A 1622/02 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung als Voraussetzung für das Aussetzens der Maßnahme; Entfernung aus dem Dienst aufgrund der Duchführung eines Dienstreisebetruges in zahlreichen Fällen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 49.92
Disziplinarrecht - Gehaltskürzung - Beamtenrecht - Beihilfebetrug
Auszug aus VG Schwerin, 23.07.2002 - 13 A 1622/02
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und die Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfordert, liegt unter anderem dann vor, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z. B. Umfang und Dauer der betrügerischen Handlungen) und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1993, Az.: 1 D 76/93, [...]; Urt. v. 15.05.1991, BVerwG 93, 365 ff.;… Urt. v. 18.3. 1998, Az.: 1 D 41/97 , [...] - jeweils m. w. N.). - BVerwG, 18.03.1998 - 1 D 41.97
Betrügerisches Verhalten gegenüber dem Dienstherrn
Auszug aus VG Schwerin, 23.07.2002 - 13 A 1622/02
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und die Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfordert, liegt unter anderem dann vor, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z. B. Umfang und Dauer der betrügerischen Handlungen) und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1993, Az.: 1 D 76/93, [...];… Urt. v. 15.05.1991, BVerwG 93, 365 ff.; Urt. v. 18.3. 1998, Az.: 1 D 41/97 , [...] - jeweils m. w. N.). - BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 76.93
Gehaltskürzung eines Postbeamten des mittleren Dienstes - Verstoß gegen …
Auszug aus VG Schwerin, 23.07.2002 - 13 A 1622/02
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und die Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erfordert, liegt unter anderem dann vor, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z. B. Umfang und Dauer der betrügerischen Handlungen) und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.06.1993, Az.: 1 D 76/93, [...];… Urt. v. 15.05.1991, BVerwG 93, 365 ff.;… Urt. v. 18.3. 1998, Az.: 1 D 41/97 , [...] - jeweils m. w. N.).